Infos rund um die Abschlussprüfungen

Für das Erreichen des jeweiligen Abschlusses müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in der Abschlussverordnung formuliert. Eine schriftliche Zusammenfassung für unsere Schule und alle Termine finden Sie im Anschluss. Vorab eine vereinfachte Darstellung (ohne Gewähr) als Schaubild.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

Hier gilt das Curriculum FöS Lernen. Alle Fächer mind. Note 4. Abschlussprüfung: FöS → Schriftlich: Deutsch und Mathematik. Mündlich: ein Wahlfach

Die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern (G-Kursen) und in den Wahlpflichtkursen müssen erfüllt werden. Nicht ausreichende Leistungen in Französisch bleiben dabei unberücksichtigt. An der schriftlichen Abschlussprüfung der 9. Klasse (Deutsch und Mathematik) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen verpflichtend teil.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

Die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern (G-Kursen) und Wahlpflichtkursen werden erfüllt. Nicht ausreichende Leistungen in Französisch bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen werden erfüllt und ausreichende Leistungen in zwei E-Kursen und befriedigende Leistungen in den G-Kursen und befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung.

(berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe)

Befriedigende Leistungen in drei E-Kursen und ausreichende Leistungen in einem vierten E-Kurs oder gute Leistungen in einem G-Kurs und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den übrigen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen.

Ausgleichsregelungen:

In den Fächern der Abschlussprüfung darf nur ein Fach schlechter als 4 sein (auf dem Zeugnis). Ausgleichsfächer haben die gleiche oder maximal um eine Stunde geringere Stundenzahl.

2 x 5 → Ausgleich mit 2 x 3

1 x 6 → Ausgleich mit 1 x 2 oder 2 x 3

3 x 5 → Ausgleich mit 2 x 3

Bei 1 x 6 und 1 x 5 muss nur die 6 ausgeglichen werden.

Unterschreitung der Mindestanforderungen in zwei Fächern um eine Notenstufe → Ausgleich durch zwei Ausgleichsfächer mit Überschreitung der Mindestanforderungen um eine Notenstufe.

Unterschreitung der Mindestanforderungen in einem Fach um zwei Notenstufen → Ausgleich durch ein Ausgleichsfach mit Überschreitung um zwei Notenstufen oder zwei Ausgleichsfächer mit Überschreitung um eine Notenstufe.

Nur für Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss: Eine 4 im E-Kurs kann als Ausgleich für eine 5 herangezogen werden.

Aktuelle Terminübersicht für das Schuljahr 2022/2023(Stand: 30.08.2022):

11.03.2024 bis 15.03. 2024
03.04.2024 bis 26.04.2024

Diese gilt für alle Schüler/-innen der 10. Klassen und ist Teil der Abschlussprüfung.

02.05.2024 : Abschlussarbeit Deutsch (Kl.9&10)
06.05.2024 : Abschlussarbeit Mathematik (KL.9&10)
08.05.2024 : Abschlussarbeit Englisch (Kl.10)

Die schriftlichen Abschlussprüfungen und die mündliche Prüfung in einem Nebenfach zählen jeweils 1/3 der Gesamtjahresnote, welche vorher vom Fachlehrer ermittelt wurde. Das heißt, diese sind gleichzeitig die letzten zu zensierenden Lernkontrollen in diesen Fächern. (siehe unten auch Frage 13 weiter unten in dem FAQ’s).

14.05.2024: Nachschreibtermin Deutsch (Kl. 9&10)
16.05.2024 : Nachschreibtermin Mathe (Kl. 9&10)
22.05.2024 : Nachschreibtermin Englsich (Kl. 10)

27.05.2024 : Bekanntgabe der Vornoten und Prüfungsleistungen in den schriftlichen Prüfungsfächern

3.6.2024 bis 7.6.2024  : Mündliche Prüfung und eventuell zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach

(siehe Frage 10 weiter unten in den FAQ’s) in einem gewählten Prüfungsfach Klasse 10 und für Schüler/-innen, die die Boni II am Ende der Klasse 9 verlassen. Mündliche Prüfungen können auch an einem Samstag stattfinden.

Der Termin für die Rückgabe der Wahlzettel zur mündlichen Prüfung (alle Fächer außer Mathematik, Deutsch, Englisch, WPK und Sport) über die Klassenleitung an die Schulleitung erfolgt bis zum  ??? um 12.00 Uhr.

Anträge für eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach können nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse nach Absprache mit dem Fachlehrer gestellt werden.

??? 2023: Zeugniskonferenzen der Abschlussklassen
19.06.2024 ab 12.00 Uhr in St. Heinrich und Kunigunde: Offizielle Zeugnisübergabe und Entlassungsfeier

1. Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?
Das Niedersächsische Kultusministerium will mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den anderen Schulen des Landes und im Bundesgebiet sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.

2. Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?
Um einen Abschluss nach Klasse 9 oder 10 zu erhalten, ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen Pflicht.
In Klasse 9 in Deutsch und Mathematik.
In Klasse 10 in Deutsch, Mathematik und Englisch.

3. Welche Abschlüsse kann ich erwerben?
Siehe Schaubild ganz oben (ohne Gewähr)

4. Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?

Die schriftlichen Abschlussprüfungen und die mündliche Prüfung in einem Nebenfach zählen jeweils 1/3 der Gesamtjahresnote, welche vorher vom Fachlehrer ermittelt wurde. Das heißt, diese sind gleichzeitig die letzten zu zensierenden Lernkontrollen in diesen Fächern.

5. Welche Fächer werden schriftlich geprüft und wie ist der Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen?
Mathematik, Deutsch und Englisch sind in Klasse 10 der Oberschule für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer. Im Jahrgang 9 der Oberschule findet eine schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik statt.

Ablauf der schriftlichen Prüfungen: Aufgabenstellungen und zeitliche Vorgaben werden zentral für alle Haupt-, Real- und Oberschulen vom Nieders. Kultusministerium vorgegeben. Die Arbeiten werden erst einen Tag vor den Prüfungen an die Schulen geschickt.

Klasse 9:

Deutsch und Mathematik: 120 Minuten Bearbeitungszeit und 15 Minuten Einlesezeit

Klasse 10:

Deutsch: 180 Minuten Bearbeitungszeit und 15 Minuten Einlesezeit

Englisch: 120 Minuten Bearbeitungszeit und 15 Minuten Einlesezeit

Mathematik: 150 Minuten Bearbeitungszeit und 15 Minuten Einlesezeit

Ablauf der mündlichen Prüfungen:

Mündliche Prüfungen im Fach Englisch siehe Frage 9!

Mündliche Prüfungen in einem Nebenfach: Grundsätzlich kann man in allen Nebenfächern die mündliche Prüfung machen, auch in einem Epochalfach aus dem 1. Halbjahr, aber nicht in Sport und in den Wahlpflichtkursen JuLeiCa, Compassion, Astronomie und Schülerfirma.

Ablauf: Fach wählen / Fachlehrer ansprechen / Themen absprechen / auf 15 – 20 minütige Prüfung vorbereiten. Direkt vor der Prüfung bekommst du die Aufgabenstellung deines Fachlehrers von der Aufsicht und hast dann nochmal 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung.

6. Unterscheidet sich die schriftl. Prüfung von einer Klassenarbeit?
Die zeitliche Länge der schriftlichen Prüfung in Klasse 9 beträgt für Deutsch und Mathematik jeweils 120 Minuten. Die zeitliche Länge der schriftlichen Prüfung in Klasse 10 beträgt für das Fach Deutsch 180 Minuten, das Fach Mathematik 150 Minuten und das Fach Englisch 120 Minuten.
Zudem erhältst Du 15 Minuten vorher zum Einlesen, da zwei Vorschläge zur Wahl gestellt werden. Du musst Dich für einen Vorschlag entscheiden.
Die Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres und werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Boni II erhält die Aufgaben erst einen Tag vor der Prüfung.

7. Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?
Zwei Drittel der Jahresendnote (=Zeugnisnote) werden durch die Vornote bestimmt. Die Vornote ergibt sich aus den schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres (mit einer Nachkommastelle).
Die Note für die schriftl. Arbeit macht ein Drittel der Jahresendnote (=Zeugnisnote) aus. Sie ist eine ganzzahlige Note, also keine Kommazahl. Dein Lehrer/deine Lehrerin in dem Fach der schriftlichen Prüfung korrigiert und bewertet deine Arbeit gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule.
Beispiel Deutsch, Mathematik oder Englisch:
Vornote:               4,0       /          V ornote:  3,6
Schriftl. Prüf.:     3          /  Schriftl. Prüf.:  3
Jahresendnote:  4          / Jahresendnote: 3

8. Wie werde ich auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet?
Das Kultusministerium hat uns die Themenbereiche für die Fächer Mathematik,
Deutsch und Englisch mitgeteilt. Diese werden im Unterricht bearbeitet. In Mathematik erhält die Vorgabe auch eine kleine Formelsammlung, die dein Mathematiklehrer mit dir besprechen wird.

9. Muss ich im Fach Englisch eine mündliche Prüfung ablegen?
Alle Schüler der 10. Klassen werden in Englisch mündlich geprüft. Die mdl. Prüfungen werden als Gruppenführung (max. 2 oder 3 Personen) durchgeführt und finden vom 11. bis 13. März 2019 statt.

10. Welches weitere Fach muss ich für die mündliche Prüfung wählen?
Außer Deutsch, Mathematik, Englisch, WPK und Sport kannst du jedes Fach wählen, kannst dich also für ein Fach deiner Wahl entscheiden.

11. Kann ich mich freiwillig in Deutsch, Mathematik oder Englisch mündlich prüfen lassen?
In Absprache mit dem Fachlehrer kannst du in den schriftlichen Prüfungsfächern Mathematik, Deutsch oder Englisch maximal eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragen, um eine bessere Jahresendnote zu bekommen, wenn die Arbeit sehr schlecht ausgefallen ist. Dabei ist die mündliche Prüfung in Englisch nicht eine Wiederholung der mündlichen Pflichtprüfung in Englisch (siehe Frage 9). Gegenstand der zusätzlichen mündlichen Prüfung sind alle Kompetenzbereiche des Faches Englisch.
In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer oder deinem Fachlehrer beraten lassen.
Darüber hinaus kann auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sich dafür entscheiden, dich in Deutsch oder Mathematik oder Englisch zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.

12. Kann ich für die mündliche Prüfung auch ein Fach wählen, welches nur im ersten Halbjahr unterrichtet wurde?
Du kannst für die mündliche Prüfung natürlich auch ein Epochalfach aus dem ersten Halbjahr auswählen. Ein Fach aus dem ersten Halbjahr setzt aber eine umfangreiche Wiederholung voraus und du hast vielleicht den Fachlehrer überhaupt nicht mehr im Unterricht.

13. Welche Bedeutung hat die Zensur der mündlichen Prüfung?
Die Note für die mündliche Prüfung macht außer in der Pflichtprüfung ein Drittel der Jahresendnote (Zeugnisnote) aus.
Beispiel Biologie:
Vornote:              4,0                                / Vornote:           4,0
Mdl. Prüf.:          3                                   / Mdl. Prüf.:         2
Jahresendnote: 4                                   / Jahresendnote: 3
Wenn du Deutsch, Mathematik oder Englisch als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote (nicht die
Zeugnisnote) aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsleistung zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresendnote) bleibt bestehen.
Beispiel Deutsch:
Vornote:             2,0  /                                     Vornote: 2,0 /           Vornote:           2,3
Schriftl. Prüf.:   4     /                               Schriftl. Prüf.: 4 /            Schriftl. Prüf.: 4
Mdl. Prüf.:         3     /                                     Mdl. Prüf.: 2 /            Mdl. Prüf.:        2
Jahresendnote: 3    /                             Jahresendnote: 2 /           Jahresendnote: 3

14. Wer führt die mündliche Prüfung durch?
Dein Lehrer in dem von dir gewählten Fach legt die für dich vorgesehenen Prüfungsaufgaben fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Der Schulleiter hat das Recht, an mündlichen Prüfungen teilzunehmen. Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen gibt es für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben durch das Land Niedersachsen.

15. Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?
Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres, also der 9. Hauptschulklasse oder der 10. Haupt- bzw. Realschulklasse.

16. Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?
Die mündliche Prüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche
Prüfungsaufgabe kannst du dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht 20
Minuten vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung (Ausnahme: Pflichtprüfung Englisch Kl. 10, siehe Frage 9)

17. Wer darf bei meiner mündlichen Prüfung zuhören?
Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied der SMV, bis zu zwei Schüler des vorherigen Jahrgangs sowie Lehrkräfte der Schule sein.
Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf deinem Wahlbogen verlangen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Personen von der Teilnahme an deiner Prüfung ausgeschlossen werden.

18. Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden? Nein.

19. Was passiert, wenn ich nicht an den Prüfungen teilnehme?
Wenn du keine Lust hast, zu spät aufgestanden bist, also aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast, wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note „Ungenügend (6)“ bewertet. Fehlst du am Prüfungstag aus
Krankheitsgründen, müssen deine Eltern die Schule spätestens am Prüfungstag bis 8.00 Uhr telefonisch informieren. Außerdem muss ein ärztliches Attest zeitnah nachgereicht werden! Du erhältst dann die Gelegenheit die Prüfung nachzuholen.

20. Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfungen?
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst du am 23.05.2019. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen erfährst du am Prüfungstag.